Führerschein mit 17 hat keine Gültigkeit

Donnerstag, 3.September 2009

Die in Deutschland geltende Fahrerlaubnis „Führerschein mit 17“ ist in  nicht anerkannt. Bei dieser Fahrprüfung handelt es sich lediglich um ein „Begleitetes Fahren ab 17“. Diese Variante der Fahrerlaubnis ist nur ein Modellversuch, der sich auf Deutschland beschränkt. Er hat in  keinerlei Gültigkeit, da er dort nicht als offizielle Fahrerlaubnis anerkannt ist.
Wer trotzdem in ein Auto lenkt und dabei erwischt wird, kann sich auf ein empfindliches Bußgeld einstellen. Sollte der Fahrer zudem noch in einen Unfall verwickelt werden, wird es noch teurer. Von Personenschäden wollen wir erst gar nicht sprechen. Es wird in jedem Fall der Tatbestand des „Fahrens ohne Führerschein“ erfüllt.
(Carina Tietz)

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